Anwälte
Beate Mansfeld
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Werdegang
Abitur am Einhard-Gymnasium in Aachen
Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Aachen
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch die Rechtsanwaltskammer Köln
Rechtsgebiete
- Fachanwältin für Verkehrsrecht
- Arbeitsrecht
- Allgemeines Zivilrecht
Vereine
- DAV (Deutscher Anwaltverein)
- Aachener Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV
- KG Prinzengilde 1947 Eschweiler-Bergrath e.V.
Frau Mansfeld ist in unserer Kanzlei schwerpunktmäßig für den Bereich Verkehrsrecht zuständig. In diesem Rechtsgebiet wurde ihr im Jahr 2015 der Fachanwaltstitel verliehen. In den ersten Jahren ihrer anwaltlichen Tätigkeit war Frau Mansfeld auch in den Bereichen des Mietrechts und Familienrechts vermehrt tätig, wodurch sich die Zusammenarbeit mit Frau Busse effektiv gestaltet. Frau Mansfeld bearbeitet zudem seit der Neugründung der Kanzlei Mansfeld & Busse verstärkt den Bereich Arbeitsrecht.
Frau Mansfeld war bereits seit 1998 Mitarbeiterin der Kanzlei Frings III & Pütz. Sie begann damals ihre Tätigkeit im Rahmen eines Schülerjobs. Aus der Kanzlei Frings III & Pütz wurde im Jahr 2010 die Kanzlei Rechtsanwälte Frings III & Mansfeld, in der Frau Mansfeld Gesellschafterin war. Im Jahr 2018 gründete Frau Mansfeld zusammen mit Frau Busse eine neue Kanzlei, um sich von der Inkassoabteilung, die Schwerpunkt der Rechtsanwaltskanzlei Frings III ist, zu lösen. Es entstanden die Kanzleien Frings III und Mansfeld & Busse, die in Bürogemeinschaft zusammenarbeiten.
Frau Mansfeld ist in unserer Kanzlei schwerpunktmäßig für den Bereich Verkehrsrecht zuständig. In diesem Rechtsgebiet wurde ihr im Jahr 2015 der Fachanwaltstitel verliehen. In den ersten Jahren ihrer anwaltlichen Tätigkeit war Frau Mansfeld auch in den Bereichen des Mietrechts und Familienrechts vermehrt tätig, wodurch sich die Zusammenarbeit mit Frau Busse effektiv gestaltet. Frau Mansfeld bearbeitet zudem seit der Neugründung der Kanzlei Mansfeld & Busse verstärkt den Bereich Arbeitsrecht.
Frau Mansfeld war bereits seit 1998 Mitarbeiterin der Kanzlei Frings III & Pütz. Sie begann damals ihre Tätigkeit im Rahmen eines Schülerjobs. Aus der Kanzlei Frings III & Pütz wurde im Jahr 2010 die Kanzlei Rechtsanwälte Frings III & Mansfeld, in der Frau Mansfeld Gesellschafterin war. Im Jahr 2018 gründete Frau Mansfeld zusammen mit Frau Busse eine neue Kanzlei, um sich von der Inkassoabteilung, die Schwerpunkt der Rechtsanwaltskanzlei Frings III ist, zu lösen. Es entstanden die Kanzleien Frings III und Mansfeld & Busse, die in Bürogemeinschaft zusammenarbeiten.
Maike Busse
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
Werdegang
Abitur am Heilig-Geist-Gymnasium Würselen
Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Aachen
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch die Rechtsanwaltskammer Köln
Rechtsgebiete
- Fachanwältin Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Familienrecht
- Allgemeines Zivilrecht
- Strafrecht
Vereine
- DAV (Deutscher Anwaltverein)
- Aachener Anwaltverein
Frau Busse ist in unserer Kanzlei schwerpunktmäßig für den Bereich Miet – und Wohnungseigentumsrecht zuständig. Durch ihre langjährige Nebentätigkeit während des Studiums in einer Immobilienverwaltung verfügt sie neben den erforderlichen rechtlichen Kenntnissen auch über hilfreiche Erfahrung im praktischen Umgang mit Mietern und Vermietern. Im Jahr 2016 wurde Frau Busse der Fachanwaltstitel im Bereich Miet – und Wohnungseigentumsrecht verliehen.
Im Jahr 2018 absolvierte Frau Busse erfolgreich den Fachanwaltskurs für Familienrecht.